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102. Jahresversammlung mit Vortrag
Mitgliederversammlung mit Vortrag von Dr. Eberhard Fritz
ORT: Landeskirchliches Archiv, Balinger Straße 33/1, 70567 Stuttgart, zugleich online
Samstag, 22. Februar 2025 Beginn: 14:00 Uhr  - Samstag, 22. Februar 2025 Ende: 17:00 Uhr

14.00 Uhr Vortrag "Eine dunkle Epoche? Quellen zum Dreißigjährigen Krieg in Südwestdeutschland" von Dr. Eberhard Fritz, Metzingen-Neuhausen.

Wie unsere Vorfahren in Friedenszeiten lebten, können wir aus den vorhandenen Quellen zumindest erahnen. Kriege bringen nicht nur unvorstellbares Leid über die Bevölkerung, sie vernichten auch viele historische Zeugnisse und verdunkeln unser Bild von der Vergangenheit. So beginnen sehr viele Kirchenbücher erst nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges.

Der Referent, langjähriger Archivar des Hauses Württemberg, hat sich seit etlichen Jahren mit der Quellenlage 1618-1648 in Südwestdeutschland beschäftigt. Von seinem Werk "Der Dreißigjährige Krieg in Südwestdeutschland. Quellen aus Oberschwaben, dem westlichen Allgäu, der Bodenseeregion mit dem Hegau und der nördlichen Schweiz, den fürstenbergischen Herrschaften und dem Herzogtum Württemberg" sind seit 2022 drei Bände erschienen.

15.30 Uhr Mitgliederversammlung
Tagesordnung:
1. Jahresbericht für das Jahr 2024
2. Bericht der Rechnerin und Rechnungsprüfungsbericht 2023 und 2024
3. Entlastung des Vorstands
4. Wahlen
5. Anträge gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung
6. Sonstiges


Für eine Teilnahme in Präsenz melden Sie sich bitte bis 8. Februar 2025 bei der Geschäftsstelle (unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an. Geben Sie bitte auch an, ob Sie an einer Nachsitzung teilnehmen möchten.
Für die digitale Teilnahme (mit Zoom) benutzen Sie bitte einige Minuten vor Beginn den nachstehenden Button. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Klarname erscheint.

 

 

Der Link zur Teilnahme wird hier rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

 

Zoom beinhaltet auch ein Abstimmungstool. Falls Sie sich sowohl gegen eine digitale als auch gegen eine präsentische Teilnahme an der Veranstaltung entscheiden, weisen wir auf die nach § 5 Absatz 4 Satz 3 der Satzung mögliche Stimmübertragung hin, aus Gründen der Rechtssicherheit bitte in Schriftform (Papier).

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