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Die Erfüllung seiner Aufgaben ist dem Verein umso besser möglich, je mehr Mitglieder er zählt. Wir bitten daher alle, die für die in der Satzung formulierten Ziele des Vereins aufgeschlossen sind, ihn durch ihren Beitritt zu unterstützen. Damit Sie ihren Beitritt bequem von zu Hause aus in die Wege leiten können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, online Ihren Beitritt zu erklären.

Wir freuen uns auf Sie als neues Mitglied!

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 € jährlich. Er ist steuerbegünstigt.

  • Mitglieder unter 18 Jahren zahlen keinen Beitrag bis einschließlich des Jahres, in welchem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
  • Mitglieder zwischen 18 und 25 Jahren zahlen den halben Beitrag bis einschließlich des Jahres, in welchem sie das 25. Lebensjahr vollenden.

Wir bitten unsere Mitglieder, dem Verein eine Erlaubnis zu geben, den Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen. 

Mitglied sein

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages und gilt jeweils für ein volles Kalenderjahr. Außer der Beitragspflicht bestehen keine förmlichen Mitgliederpflichten.

Wir verstehen uns nicht als Dienstleister, bei dem man gegen Geld Daten kaufen kann, obwohl die Mitgliedschaft einige Berechtigungen und finanzielle Vorteile bietet. Im Vordergrund steht das Interesse am Austausch mit anderen Forschenden, die in der gleichen Region unterwegs sind. Wir lernen uns bei Vorträgen oder Veranstaltungen kennen, helfen uns gegenseitig, tauschen Daten und Informationen aus.  Einige von uns haben eine jahrzehntelange Erfahrung in der Familienkunde aufgebaut, auf die in kniffligen Fällen zurückgegriffen werden kann.

Um Forschungsergebnissen auch an Personen weitergeben zu können, die erst in ein paar Jahren zur Genealogie finden, bittet der Verein Sie, dass ihm für die Vereinsbibliothek einen kostenlosen Abdruck (oder eine digitale Version) ihrer genealogischen Veröffentlichungen (ggf. auch zwei Exemplare) überlassen. Forschungsergebnisse, die oft mit Mühe und Kosten erarbeitet wurden, sollten nicht in der Schublade verstauben oder gar in Verlust geraten. Auch wer nicht zu einer Veröffentlichung kommt, wird gut daran tun, Zweitschriften einer zentralen Stelle zu überlassen, wofür sich unser Vereinsarchiv anbietet. Wer befürchten muss, dass sein genealogischer Nachlass mangels Interesse verloren geht, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen. Vollständigkeit kann in der Genealogie nur bei sehr begrenzten Aufgaben erreicht werden, daher ist es nützlich, auch Teilergebnisse dem Verein zu überlassen, weil der Bearbeiter dann hoffen kann, Verbindungen mit anderen Forschern zu erhalten und Ergänzungen zu bekommen.

Bescheinigung für das Finanzamt (Gemeinnützigkeit)

Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Stuttgart vom 24.03.2023 (Steuernummer 99018/50982) dient der Verein für Familienkunde in Baden-Württemberg e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken nämlich der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an unseren Verein im Rahmen der jeweils geltenden Höchstbeträge steuerlich absetzbar. Bei Beträgen bis 300,00 € genügt gegenüber dem Finanzamt der Buchungsbeleg der Bank unter Hinweis auf den oben genannten Freistellungsbescheid als Zahlungsnachweis. Bei höheren Spenden stellen wir auf Wunsch gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.

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