Gültig ab 15.06.2020
- Ein Besuch der Vereinsbibliothek ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich.
- Bitte klingeln Sie am Gebäudeeingang und warten, bis Sie von der Bibliotheksaufsicht zum Eintreten aufgefordert werden.
- Der Eintritt ins Gebäude ist nur mit einer handelsüblichen Atemschutzmaske gestattet, die Sie erst nach Aufforderung durch die Bibliotheksaufsicht abnehmen können.
- Wir empfehlen dringend auf dem Weg über das Treppenhaus sich in den dortigen Toiletten die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
- Bitte legen Sie mitgebrachte Jacken und Taschen in der Garderobe bzw. den Schließfächern ab.
- Beim Erreichen der Bibliothek tragen Sie sich bitte in das ausliegende Verzeichnis mit Vornamen, Namen, kompletter Anschrift oder Telefonnummer, Uhrzeit (Kommen) und Unterschrift ein. Ihre Rechte nach DS-GVO bleiben unberührt. Ohne diese Eintragungen ist ein Besuch der Vereinsbibliothek nicht möglich.
- Außer der Bibliotheksaufsicht ist jeweils nur ein Besucher in der Vereinsbibliothek zugelassen.
- An Ihrem Arbeitsplatz können Sie Ihre Atemschutzmaske ablegen. Vor dem Verlassen der Vereinsbibliothek (Kopierer, Toilette), müssen Sie Ihre Atemschutzmaske wieder angelegt haben.
- Kurz vor Ende Ihrer vereinbarten Besuchszeit werden Sie von der Bibliotheksaufsicht auf das Ende Ihrer Besuchszeit aufmerksam gemacht.
- Abschließend tragen Sie bitte im Besucherbuch die Uhrzeit (Gehen) ein.