Referent: Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Oberstudienrat a.D., früher MdB
Seit dem November 1918 schwiegen an den Kriegsschauplätzen die Waffen. Doch der am 28. Juni 1919 im Schloss von Versailles von den alliierten Siegermächten und dem Deutschen Reich unterzeichnete Friedensvertrag erfüllte die Hoffnungen auf eine dauerhafte Friedensordnung in Europa nicht.
Neben Gebietsabtretungen und Reparationen löste vor allem der Artikel 231 große Empörung aus, der den Deutschen die alleinige Kriegsschuld zuwies. Die damit verbundene Enttäuschung trug wesentlich zum Scheitern der Weimarer Republik bei.
Auch die anderen sogenannten Pariser Vorortsverträge brachten keine dauerhafte Befriedung, sondern legten den Keim zukünftiger Konflikte zum Teil bis in unsere Tage.