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Verein für Familienkunde
in Baden-Württemberg e.V.
Postfach 10 54 41
D-70047 Stuttgart

Beitrittserklärung Familienverband, Verein, Behörde, Körperschaft

Ansprechpartner:

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 € jährlich.

Diese Angaben sind für das Sepamandat zwingend erforderlich.

Verantwortlicher für Verarbeitung von Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist der Verein für Familienkunde in Baden-Württemberg e.V., Gaisburgstr. 4A, 70182 Stuttgart (VFKBW).
Die Pflichtangaben * dienen der Identifikation des Mitglieds, Zuteilung von Zugangsberechtigungen und Zustellung von Mitteilungen des VFKBW im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Es wird eingewilligt, dass der VFKBW Beitritt und Austritt/Tod in einem vereinsinternen Organ mitteilt. Adressdaten werden für eine automatisierte Zustellung von Druckschriften des VFKBW an die Druckerei weitergegeben.
Die freiwilligen Angaben, zu deren Speicherung die Einwilligung gegeben wird (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO), ermöglichen weitere Kommunikationswege, Teilnahme an vereinsinternen Angeboten bzw. die Förderung der Familien- und Wappenkunde.
Pflicht- und freiwillige Angaben sowie nach erfolgtem Beitritt eine interne Mitgliedsnummer, das Datum des Beitritts und gegebenenfalls des Austritts oder Todes werden in Papierform archiviert, in einer Mitgliederdatenbank gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Die Einwilligung zur Speicherung der freiwilligen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Für die gespeicherten Angaben besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Bei der Aufsichtsbehörde kann Beschwerde eingelegt werden (Art. 13 Absätze 1 und 2 DS-GVO).

Mit dem Absenden dieses Formulars beantragen Sie die zahlungspflichtige Mitgliedschaft beim Verein für Familienkunde Baden-Württemberg und erteilen die Zustimmung zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrages. Dieser Antrag ist auch ohne Unterschrift gültig, es gilt die Satzung des Vereins

 

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