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100. Jahresversammlung mit Vortrag "Aus der württembergischen Münzgeschichte"
Mitgliederversammlung mit Vortrag von Albert Raff
ORT: Landeskirchliches Archiv, Balinger Straße 33/1, 70567 Stuttgart, zugleich online
Samstag, 28. Januar 2023 Beginn: 14:00 Uhr  - Samstag, 28. Januar 2023 Ende: 17:00 Uhr

14.00 Uhr Vortrag von Herrn Albert Raff, Stuttgart-Degerloch: "Aus der Württembergischen Münzgeschichte".

Seit Graf Eberhard II der Greiner am 17. Januar 1374 das Münzprivileg erhalten hat, wurde über die Jahrhunderte eine Vielzahl unterschiedlichster Münzen in Württemberg geprägt, die vom Heller bis zum Gulden reichen. Der Referent wird im Vortrag eine Auswahl davon vorstellen und auf verschiedene Aspekte der Münzen und ihrer Herstellung eingehen.
Die Referent beschäftigt sich seit fünf Jahrzehnten mit der württembergischen Münzgeschichte. In mehreren Bänden hat er zusammen mit Ulrich Klein die Münzen in den einzelnen Epochen vorgestellt. Der noch in Arbeit befindliche letzte Band der württembergischen Münzgeschichte wird sich u.a. mit den Münzmeistern beschäftigen.

15.30 Uhr Mitgliederversammlung
Tagesordnung:
1. Jahresbericht für das Jahr 2022
2. Bericht des Rechners und Rechnungsprüfungsbericht 2022
3. Entlastung des Vorstands
4. Wahlen
5. Anträge gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung
Anträge der Mitglieder sind bis spätestens 14. Januar 2023 beim Vorsitzenden über die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.einzureichen
6. Sonstiges


Für eine Teilnahme in Präsenz gelten die tagesaktuellen Infektionsschutzbestimmungen. Soweit eine solche möglich ist und Sie in Präsenz teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis 23. Januar 2023 bei der Geschäftsstelle (unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an. Für die digitale Teilnahme (mit Zoom) benutzen Sie bitte einige Minuten vor Beginn den nachstehenden Button. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Klarname erscheint.

 

Zoom beinhaltet auch ein Abstimmungstool. Falls Sie sich sowohl gegen eine digitale als auch gegen eine präsentische Teilnahme an der Veranstaltung entscheiden, weisen wir auf die nach § 5 Absatz 4 Satz 3 der Satzung mögliche Stimmübertragung hin, aus Gründen der Rechtssicherheit bitte in Schriftform (Papier).

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