14.00 Uhr Vortrag von Frau Prof. Dr. Nina Gallion, Universität Mainz: "Verrat und Verschwörung? Herzog Ulrich von Württemberg und die städtischen Eliten in den Jahren 1515-1517".
Im Jahr 1515 überschlugen sich die Ereignisse im Herzogtum Württemberg: Erst tötete der amtierende Herzog Ulrich seinen Stallmeister Hans von Hutten, dann floh seine Ehefrau Sabina von Bayern, Nichte Kaiser Maximilians, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus dem Fürstentum. Als der Kaiser selbst daraufhin einen Regierungsverzicht des außer Kontrolle geratenen Ulrich forderte, witterte der Württemberger eine Verschwörung. Und die Schuldigen waren schnell gefunden, denn schon bald holte der Herzog zum Schlag gegen die führenden Mitglieder der städtischen Eliten aus. Die darauffolgenden Ereignisse bieten spannende Einblicke in die württembergischen Machtverhältnisse und beleuchten den Einfluss einzelner Familien, für die Gunst und Ungnade des Herzogs mitunter überraschend nahe beieinander lagen.
Die Referentin hat im Jahr 2015 über die städtischen Führungsgruppen und die Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg promoviert und führt mit ihrem Vortrag in die Zeit der innerwürttembergischen Spannungen vor der Vertreibung Herzog Ulrichs im Jahr 1519.
15.30 Uhr Mitgliederversammlung
Tagesordnung:
1. Jahresbericht für das Jahr 2021
2. Bericht des Rechners und Rechnungsprüfungsbericht 2021
3. Entlastung des Vorstands
4. Anträge gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung
Satzungsänderung (Ziff. 1-6, 8, 9 wie abgedruckt in Rundbrief Nr.40, S.3)
a) § 3 Absatz 2 wird mit einem Komma der Halbsatz ergänzt: "ersatzweise nach Eingang eines rechtsgültigen SEPA-Lastschriftmandates."
b) § 5 Absatz 1 erhält die Fassung: "Die ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb der ersten drei Monate jedes Jahres stattfinden."
c) In § 5 Absatz 2 Nr. 1 wird die Schreibweise des Wortes "Rechnungsprüfer(s)" berichtigt.
d) § 5 Absatz 4 Satz 2 erhält die Fassung: "Hierbei hat jedes Mitglied nur eine Stimme. Stimmübertragung in schriftlicher oder Textform ist zulässig, doch kann ein Mitglied höchstens drei andere vertreten."
e) § 5 Absatz 4 Satz 5 erhält die Fassung: "Beschlüsse sind nur gültig, wenn ihr Gegenstand in der Tagesordnung bezeichnet ist oder vom Vorstand eingebracht wird oder die Voraussetzungen des Absatzes 5 erfüllt sind."
f) § 5 Absatz 5 Satz 1 erhält die Fassung: "Der Vorsitzende hat Anträge, die mindestens vierzehn Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder in Textform bei ihm gestellt worden sind, auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu setzen."
g) (entfällt, da nicht genehmigungsfähig)
h) § 5 wird ergänzt um den Absatz: "(7) Der Vorstand kann vorsehen, dass Vereinsmitglieder 1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen, 2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich oder in Textform abgeben können."
i) § 6 Absatz 2 wird ergänzt um den Satz: "Jedes Vorstandsmitglied bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt."
Anträge der Mitglieder sind bis spätestens 26. März 2022 beim Vorsitzenden über die
5. Sonstiges
Es ist beabsichtigt, die Veranstaltung als hybride Veranstaltung (Präsenz und digital über Zoom) abzuhalten. Zoom beinhaltet auch ein Abstimmungstool.
- Für eine Teilnahme in Präsenz melden Sie sich bitte bis 7. April 2022 bei der Geschäftsstelle (unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) an. Es sind die am 9. April 2022 geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. Bitte vermerken Sie bei Ihrer Anmeldung, ob ein Interesse an einer Nachsitzung besteht. - Für eine digitale Teilnahme registrieren Sie sich bitte bis 8. April 2022 24 Uhr:
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